Erste Ansprechperson für Ihre Förderanträge ist das Regionalmanagement der AktivRegion. Projektanträge können öffentliche wie auch private rechtsfähige Personen und Organisationen stellen. Fördergrundlage ist die Integrierte Entwicklungsstrategie der LAG Nordfriesland Nord e.V.
Damit Ihr Projekt eine Förderung erhalten kann, werden vorab verschiedene Fragen mit Unterstützung des Regionalmanagements geklärt. Dazu gehören u.a. folgende Punkte:
- Entfaltet das Projekt seinen Nutzen in der AktivRegion Nordfriesland Nord?
- Entspricht das Projekt den inhaltlichen Zielen der Integrierten Entwicklungsstrategie?
- Erreicht das Projekt die Mindestpunktzahl im Projektbewertungsbogen?
- Wer ist Träger des Projektes?
- Können ausreichend Eigenmittel aufgebracht werden?
Zusätzlich bei privaten Projektträgern: Ist die nationale Kofinanzierung gesichert (s.u.)? - Ist die Finanzierung der Folgekosten für die nächsten 5 bzw. 12 Jahre gesichert (=Zweckbindungsfrist)?
- Sind schon Aufträge für das Projekt vergeben worden? (Auftragsvergabe vor einem Zuwendungsbescheid ist nicht förderfähig)
- Wird die Mindestzuschusshöhe erreicht?
- Wurde die antragsrelevante Projektbeschreibung ausgefüllt und mit dem Projektmanagement abgestimmt?
- ……………
Die Mindestzuschusshöhe bei privaten Projektträgern beträgt 3.000 €, bei öffentlichen Projektträgern 7.500 € der förderfähigen Nettokosten.
Die maximalen Zuschusshöhen betragen 50.000 € (15 - 24 Punkte), 100.000 € (25 - 26 Punkte), 150.000 € (27 - 29 Punkte) & 200.000 € (ab 30 Punkten). Die Punktangaben beziehen sich auf die Projektbewertung gemäß Projektbewertungsbogen.
Die Zuschussquote bei der Projektförderung unterscheidet sich je nach Trägerschaft:
- Öffentliche und gemeinnützige Träger erhalten bis 55% der förderfähigen Nettokosten
- Sonstige private Träger erhalten max. 40% der Nettokosten
Eine Erhöhung der Zuschussquote um jeweils 10% können Projekte erlangen, die besonders modellhaft sind, eine Wirkung auf die gesamte AktivRegion haben oder besonders kooperativ und vernetzt sind - bis max. 80% der förderfähigen Nettokosten. Die Details können Sie dem Projektbewertungsbogen entnehmen.
Sind Sie ein privater Antragsteller, bedarf es einer öffentlichen Kofinanzierung (20%) für Ihr Projekt, da die EU bei privaten Projekten max. 80% besteuert. Für diese nationale Kofinanzierung stehen jährlich 30.000 € über das Regionalbudget der AktivRegion zur Verfügung. Es setzt sich zu je 50% zusammen aus Mitteln der beiden Ämter Mittleres Nordfriesland und Südtondern sowie aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein. Aus diesem Regionalbudget kann auf Antrag an den Vorstand eine nationale Kofinanzierung (20%) zu den EU-Mitteln (80%) beigesteuert werden.
Wir vom Regionalmanagement unterstützen Sie bei der Antragstellung. Kommen Sie einfach auf uns zu!
Über den Antrag entscheidet der vierteljährlich tagende Vorstand.
Bei positivem Beschluss leitet das Regionalmanagement den vollständigen Antrag an das Landesamt für ländliche Räume (LLUR) in Flensburg zur Prüfung und Bewilligung der Förderung weiter.
Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheids durch das LLUR können Sie mit Ihrem Projekt starten, d.h. Sie können Ihre Aufträge vergeben. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise und Fristen im Zuwendungsbescheid.
Sehen Sie sich hierzu auch unsere Abbildung "Von der Idee bis zum Projekt" an.
Bitte beachten Sie: Abweichungen bei der Projektumsetzung des beantragten Projekts sind dem LLUR frühzeitig mitzuteilen.
Nach Abschluss der Maßnahme ist ein Verwendungsnachweis zu erstellen.
Mit der anschließenden Auszahlung der Fördermittel haben Sie Ihr Ziel der Projektförderung erreicht.