Klimawandel, Erneuerbare Energien, biologische Vielfalt und Wasserqualität
Ab 2010 stehen den 21 LAG AktivRegionen in Schleswig-Holstein weitere EU-Mittel zur Aufstockung des Grundbudgets zur Verfügung, die unter der Bezeichnung ‚Neue Herausforderungen‘ oder ‚Zukunftsthemen‘ zusammengefasst werden.
Diese Mittel können für folgende Bereiche eingesetzt werden: - Innovative Maßnahmen zur Minderung der Folgen des Klimawandels - Innovative Maßnahmen zur Förderung und Entwicklung erneuerbarer Energien - Innovative Maßnahmen zur Förderung der Wasserwirtschaft - Innovative Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt
Die über diesen Förderansatz eingereichten Projekte müssen bestimmte potentielle Wirkungen erzielen: - die Reduzierung der Treibhausemissionen - die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel - der Ersatz fossiler Brennstoffe - die Verstärkung der Kapazitäten zur effizienten Nutzung von Wasser - die Verbesserung der Wasserqualität - das Aufhalten des Rückgangs der biologischen Vielfalt
Jede AktivRegion erhält dabei zusätzl. EU-Fördergelder in Höhe von ca. 887.000 €:
| Jahr |
EU-Mittel pro LAG AktivRegion |
| 2010 |
ca. 9.286 € |
| 2011 |
ca. 232.164 € |
| 2012 |
ca. 309.613 € |
2013
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ca. 335.863 €
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| Die Förderquoten betragen 75 % der förderfähigen Nettokosten bei kommunalen und privaten Projekten, wobei die privaten Projekte zu 56,25 % EU-Gelder erhalten und zu 19,75 % national kofinanziert werden müssen. Die Förderquote bei Maßnahmen zum Klimawandel und zu erneuerbaren Energien ohne innovativen Charakter beträgt 50 % der förderfähigen Nettokosten.
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